Sprachförderung

INDIVIDUELLE FÖRDERUNG AN DER GESAMTSCHULE DER STADT BRÜHL

Die Lehrer*innenschaft der Gesamtschule Brühl verfolgt das Ziel, alle Schüler*innen entsprechend ihrer Begabungen und ihres Lernstands im Rahmen der Möglichkeiten einer weiterführenden Regelschule zu fördern.

Durch intensive Beziehungs – und Erziehungsarbeit in lernförderlicher Atmosphäre streben wir an, jeden/jede Schüler*in zum selbstständigen und selbstverantwortlichen Lernen hinzuführen, um größtmögliche Bildungserfolge zu erreichen.

Individuelle Förderung erfordert unterschiedliche Maßnahmen und Settings:

 

Im Unterricht

 

- Diagnoseverfahren : Sprachstandstest, Leseverständnistest, Rechtschreibtest

 

- Erlernen von Arbeitsmethoden (Lernorganisation, Lernstrategien)


- Kooperative Unterrichtsformen (Partnerarbeit, Gruppenarbeit)


- Differenzierende Lernarrangements: Stationenlernen, Wochenplanarbeit (Unterstützung einzelner Schüler/innen)

 

- Differenzierte Aufgabenstellungen


- Stützkurse in der Oberstufe


- Teilnahme an Wettbewerben


- Differenzierung durch Wahlmöglichkeit des 4. Hauptfaches in Klasse 6


- Sprachenangebot in den Jahrgängen 6, 8 und 11


- Bilinguale Module: Jahrgänge 7, 9 und 11


- Teilnahme an Kunst- und Naturwissenschaftlichen Projekten


- Selbsteinschätzung, Feedbackmethoden


- Sprach- und Leseförderung in allen Fächern


- Im Rahmen der Ergänzungsstunden: Spanisch, Mediation, PC-Anwendung (EDCL)


Im Ganztag

 

- Förder – Forderunterricht Jahrgänge 5/6


- Silentium im Jahrgang 7


- Offene Fachangebote in der Mittagsfreizeit


- Sprachangebote von Muttersprachlern


- Offene Mittagsangebote im Bereich Bewegung und Kreativität


- Offene Angebote „Neue Technologien“


- Schulbibliothek


- Computeranwendung


- Vielfältiges AG – Angebot


- Angebot ECDL in Jahrgang 9 und 10


- Etablierte Theater – AG


- Chorangebot


- Wöchentliche Tutor*innenstunde Klasse 5 bis 10


- Arbeitsstunden 2x 60 Minuten pro Woche von Jahrgang 5 bis 10 unter Anleitung eines/einer Tutor*in

 


In der Beratung

Beratung ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung. Erste Ansprechpartner sind die Tutor*innen und die Abteilungsleiter*innen, wenn es um Unterricht und Schullaufbahn geht. Darüber hinaus haben das Beratungslehrer*innen und unsere Schulsozialpädagogin ein Beratungskonzept entwickelt (s. Homepage).
Für die Berufswahlberatung bestehen entsprechende Konzepte für die Sek I und Sek II (s. Homepage).

 

- Lernberatung


- Laufbahnberatung


- Berufswahlorientierung


- Potenzialcheck


- Kooperation mit schulpsychologischem Dienst


- Eltern- Lehrer*innen – Arbeitskreis: Teilleistungstörungen


- Kooperationen mit außerschulischen Partnern

 

 

Strukturelle Voraussetzungen

Individuelle Förderung braucht einen Organisationsrahmen, der Verlässlichlichkeit und den pädagogischen Zielen angemessenen Zeitrahmen garantiert.

 

- 60 – Minuten Stunde


- Erweiterungs- und Grundkurse in Mathematik, Englisch ab Klasse 7, Deutsch und Chemie ab Klasse 9


- Zwei Tutor*innen pro Klasse


- 1 Tutor*innenstunde pro Woche in den Jahrgängen 5 – 10


- 2 Arbeitsstunden mit jeweils 60 Minuten pro Woche


- Klassenfahrten in 5, 7, 9 und 13


- Schulprogrammatische Projektwochen


- Wahl des 4. Hauptfaches ab Klasse 7 (Latein, Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre

 

 


Zusätzliche Bildungsangebote für unsere Schüler*innen

Als Europaschule bieten wir unseren Schüler*innen vielfältige Möglichkeiten In den Bereichen Interkulturalität und Berufsorientierung:

 

- Austauschfahrten nach England, Frankreich, Spanien, Polen, Moskau


- Kooperation mit Deutscher Schule in Peru


- Dritte-Welt-Projekte


- Regelmäßige Comenius-Projekte mit multilateralen Begegnungswochen in vier europäischen Ländern


- Konzept zur Berufswahlfindung


- Jahrgang 7 bis 13


- Oberstufenprojekt: Schüler*innen beraten Schüler*innen


- Ausbildungspartnerschaft mit Evonik, Wesseling (Schüler*innencamp)


- Schüler*innenpraktika im Ausland


- 3 – wöchiges Pflichtpraktikum in Klasse 9


- Freiwilliges Praktikum in Klasse 10

 

 


Was individuelle Förderung nicht bedeuten kann:

 

- Einzelunterricht, -förderung im Sinne von „Nachhilfe“


- Sonderregelungen außerhalb des schulgesetzlichen Rahmens

 

Wir haben in jeder Klasse 30 Schüler*innen, die alle ein Recht darauf haben im Unterricht ungestört zu lernen und ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend im Hinblick auf den vorgegebenen Lernplan gefördert und gefordert zu werden.
Wir versuchen diesem Anspruch im Rahmen unserer Ressourcen gerecht zu werden.