Grundsätze Individuelle Förderung
INDIVIDUELLE FÖRDERUNG AN DER GESAMTSCHULE DER STADT BRÜHL
Die Lehrer*innenschaft der Gesamtschule Brühl verfolgt das Ziel, alle Schüler*innen entsprechend ihrer Begabungen und ihres Lernstands im Rahmen der Möglichkeiten einer weiterführenden Regelschule zu fördern.
Durch intensive Beziehungs- und Erziehungsarbeit in lernförderlicher Atmosphäre streben wir an, jeden/jede Schüler*in zum selbstständigen und selbstverantwortlichen Lernen hinzuführen, um größtmögliche Bildungserfolge zu erreichen.
Individuelle Förderung erfordert unterschiedliche Maßnahmen und Settings:
Im Unterricht
- Diagnoseverfahren: Sprachstandstest, Leseverständnistest, Rechtschreibtest
- Erlernen von Arbeitsmethoden (Lernorganisation, Lernstrategien)
- Kooperative Unterrichtsformen (Partnerarbeit, Gruppenarbeit)
- Differenzierende Lernarrangements: Stationenlernen, Wochenplanarbeit (Unterstützung einzelner Schüler*innen)
- Differenzierte Aufgabenstellungen
- Stützkurse in der Oberstufe
- Teilnahme an Wettbewerben
- Differenzierung durch Wahlmöglichkeit des 4. Hauptfaches in Klasse 7
- Sprachenangebot in den Jahrgängen 6, 8 und 11
- Bilinguale Module: Jahrgänge 7, 9 und 11
- Teilnahme an Kunst- und Naturwissenschaftlichen Projekten
- Selbsteinschätzung, Feedbackmethoden
- Sprach- und Leseförderung in allen Fächern
- Im Rahmen der Ergänzungsstunden: Spanisch, Mediation, PC-Anwendung (EDCL)
Im Ganztag
- Förder-/Forderunterricht Jahrgänge 5/6
- Silentium im Jahrgang 7
- Offene Fachangebote in der Mittagsfreizeit
- Sprachangebote von Muttersprachlern
- Offene Mittagsangebote im Bereich Bewegung und Kreativität
- Offene Angebote „Neue Technologien“
- Schulbibliothek
- Computeranwendung
- Vielfältiges AG-Angebot
- Angebot ECDL in Jahrgang 9 und 10
- Etablierte Theater-AG
- Chorangebot
- Wöchentliche Tutor*innenstunde Klasse 5 bis 10
- Arbeitsstunden 2 bzw. 3 x 60 Minuten pro Woche von Jahrgang 5 bis 10 unter Anleitung eines/einer Tutor*in
In der Beratung
Beratung ist ein wichtiger Bestandteil der individuellen Förderung. Erste Ansprechpartner sind die Tutor*innen und die Abteilungsleiter*innen, wenn es um Unterricht und Schullaufbahn geht. Darüber hinaus haben Beratungslehrer*innen und unsere Schulsozialpädagogin ein Beratungskonzept entwickelt, das Sie bei unserem Beratungsteam einsehen können.
Für die Berufswahlberatung bestehen entsprechende Konzepte für die Sek I und Sek II.
- Lernberatung
- Laufbahnberatung
- Berufswahlorientierung
- Potenzialcheck
- Kooperation mit schulpsychologischem Dienst
- Eltern-Lehrer*innen-Arbeitskreis: Teilleistungsstörungen
- Kooperationen mit außerschulischen Partnern
Strukturelle Voraussetzungen
Individuelle Förderung braucht einen Organisationsrahmen, der Verlässlichkeit und den pädagogischen Zielen angemessenen Zeitrahmen garantiert.
- 60-Minuten Stunde
- Erweiterungs- und Grundkurse in Mathematik, Englisch ab Klasse 7, Deutsch und Chemie ab Klasse 9
- Zwei Tutor*innen pro Klasse
- 1 Tutor*innenstunde pro Woche in den Jahrgängen 5 – 10
- 2 bzw. 3 Arbeitsstunden mit jeweils 60 Minuten pro Woche
- Klassenfahrten in 5, 7, 9 und 13
- Schulprogrammatische Projektwochen
- Wahl des 4. Hauptfaches ab Klasse 7 (Latein, Französisch, Naturwissenschaften, Arbeitslehre)
Zusätzliche Bildungsangebote für unsere Schülerinnen und Schüler
Als Europaschule bieten wir unseren Schüler*innen vielfältige Möglichkeiten in den Bereichen Interkulturalität und Berufsorientierung:
- Austauschfahrten nach England, Frankreich, Spanien, Polen
- Kooperation mit deutscher Schule in Peru
- Dritte-Welt-Projekte
- Regelmäßige Comenius-Projekte mit multilateralen Begegnungswochen in vier europäischen Ländern
- Konzept zur Berufswahlfindung Jahrgang 7 bis 13
- Oberstufenprojekt: Schüler*innen beraten Schüler*innen
- Ausbildungspartnerschaft mit Evonik, Wesseling (Schülercamp)
- Schüler*innenpraktika im Ausland
- 3-wöchiges Pflichtpraktikum in Klasse 9
- Freiwilliges Praktikum in Klasse 10
Was individuelle Förderung nicht bedeuten kann:
- Einzelunterricht, -förderung im Sinne von „Nachhilfe“
- Sonderregelungen außerhalb des schulgesetzlichen Rahmens
Wir haben in jeder Klasse 27 Schüler*innen, die alle ein Recht darauf haben im Unterricht ungestört zu lernen und ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend im Hinblick auf den vorgegebenen Lernplan gefördert und gefordert zu werden.
Wir versuchen diesem Anspruch im Rahmen unserer Ressourcen gerecht zu werden.
SPRACHFÖRDERUNG LRS-KONZEPT
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt zurzeit besonders in der Förderung von Lese-Rechtschreib-Schwierigkeiten.
Es geht zum einen um die konkrete Förderung der Schüler*innen im Unterricht oder in speziellen Förderkursen, zum anderen aber auch um die Beratung betroffener Eltern. Wir haben uns außerdem auf den Weg gemacht verschiedene Sprachförderkonzepte für unsere Schule zu entwickeln. Für den Bereich LRS hat beispielsweise der Lehrer*innen-Eltern-Schüler*innen Arbeitskreis Teilleistungsschwächen (LESAT) im letzten Jahr einen LRS-Leitfaden erarbeitet (siehe Downloads), der das LRS-Konzept der Gesamtschule Brühl im Detail erläutert. Dieser Leitfaden orientiert sich am LRS-Erlass-NRW und soll eine Informationsquelle für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen sein.
Um alle Schüler*innen hinsichtlich ihrer Sprachfähigkeit in Deutsch bereits zu Beginn der Klasse 5 einzuschätzen zu können, wird in den ersten Wochen des neuen Schuljahres immer der Duisburger Sprachstandstest durchgeführt. Dies ist ein in NRW sehr verbreiteter, standardisierter Test, der die Fähigkeiten in den Bereichen Hörverstehen, Leseverstehen, Grammatik, Satzbau und Rechtschreibung überprüft. Alle Schüler*innen, bei denen die Ergebnisse auffällig waren, werden im Anschluss daran nochmals mit dem DIDEON Rechtschreibtest getestet, um die Aussagekraft zu vertiefen. Der DIDEON Test ist ein computergestützter Test, der auf der Hamburger Schreibprobe basiert und der sich auf das Aneignen von Rechtschreibstrategien konzentriert.
Aber auch Schüler*innen anderer Jahrgangsstufen, die große Schwierigkeiten im Bereich Lesen und Schreiben aufweisen, werden (sofern sie kein außerschulisches Gutachten haben) einmal im Jahr getestet und falls weiterhin ein Förderbedarf besteht, werden Fördermöglichkeiten bzw. Unterstützungsmaßnahmen zusammen mit den Tutoren und Eltern besprochen. Eine Möglichkeit der Förderung sind die speziellen Förderstunden in den Klassen 5 bis 7 oder auch die Empfehlung von bestimmten Fördermaterialien.
Eine wichtige Schnittstelle für betroffene Eltern und Lehrer*innen bzw. Schulleitung stellt der bereits erwähnte Arbeitskreis LESAT dar. Der Arbeitskreis trifft sich alle zwei Monate zum Erfahrungsaustausch, zur Organisation von Vorträgen und zur Erarbeitung von Konzepten.
Unsere Broschüre von und für Lehrer*innen, Eltern und Schüler*innen zu Teilleistungsschwächen auf der Basis des LRS-Erlasses des Landes NRW und schulinternen Vereinbarungen und Beschlüssen finden Sie hier.