Schulverfassung der Gesamtschule Brühl

SCHULVERFASSUNG DER GESAMTSCHULE DER STADT BRÜHL

GESAMTSCHULE DER STADT BRÜHL
Sekundarstufen I und II

Schulverfassung
Grundsätze unserer Schulgemeinschaft
Vereinbarung

 

Alle unmittelbar am Schulleben Beteiligten verpflichten sich höflich miteinander umzugehen und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Rücksichtsloses Durchsetzen eigener Interessen ist genauso zu unterlassen wie vorschnelles Verurteilen. Niemand soll wegen seines Aussehens, Geschlechts, Religion oder seiner Herkunft beleidigt werden.


Alle Schüler*innen und Lehrer*innen verpflichten sich dafür zu sorgen, dass ein interessanter und qualitativ guter Unterricht stattfindet und somit ein produktives und konzentriertes Arbeiten möglich ist.


Alle Lehrer*innen und Schüler*innen verpflichten sich sorgfältig mit allen Teilen des Gebäudes umzugehen. Dies bezieht sich nicht nur auf die Sauberkeit in allen Bereichen des Schulgebäudes, sondern auch auf die Unversehrtheit aller schuleigenen Gegenstände.


Die Eltern begleiten und unterstützen aktiv die Schullaufbahn ihres Kindes und wirken bei der Ausgestaltung des Schullebens mit.


Die Gesamtschule Brühl ist ein Arbeitsplatz und stellt eine Bildungsgemeinschaft dar. Wenn sich alle am Schulleben Beteiligten (Lehrer*innen, Schüler*innen, nichtunterrichtendes Personal und Eltern) aktiv in die Gestaltung von Schule und Unterricht einbringen, findet erfolgreiches Schulleben statt.1
Die vorliegende Schulverfassung ergänzt die rechtlichen Grundlagen um Aspekte mit Leitbildfunktionen. Hierin sehen alle am Schulleben Beteiligten eine Verpflichtung, dass diese Leitbilder auch Realität werden.


- Menschlichkeit, Toleranz und gegenseitige Achtung


- Freundlichkeit und Verständnis


- Höflichkeit und Fairness


- Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme


- Engagement, Einsatzfreude und Leistungsbereitschaft


- Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein



Alle am Schulleben Beteiligten verpflichten sich:


- höflich miteinander umzugehen und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Höflichkeit


- niemand wegen seines Geschlechtes, Aussehens, Religion oder seiner Herkunft zu beleidigen. Wertschätzung


- gegen Niemanden Gewalt anzuwenden, weder sprachlicher noch physischer Natur. Verständnis


- auf den Mittelpunkt der gemeinsamen Arbeit: Erziehung und Unterricht. Unterricht und Erziehung orientieren sich an Standards, die ständig evaluiert werden. Zuverlässigkeit, Engagement


- gemeinsam dafür Sorge zu tragen, dass das Schulhaus und seine Einrichtung schonend behandelt werden. Rücksichtnahme
mit den Energieressourcen sorgsam umzugehen. Verantwortungsbewusstsein

 

Die Gesamtschule Brühl wünscht sich bewusst eine heterogene Schüler*innenschaft. Sie will Bildungsbarrieren abbauen helfen und soziale Bedingungen nicht maßgeblich für den Schulerfolg gelten lassen.
Die Lehrer*innen richten sich im unterrichtlichen Bereich nach den schulinternen Lehrplänen, deren Grundlage die Kernlehrpläne sind.
Die Kernlehrpläne2 für jedes Fach bilden die Grundlage jeden unterrichtlichen Vorhabens. Spezifiziert werden diese durch die für die Gesamtschule Brühl von den Fachkonferenzen entwickelten schulinternen Lehrplänen.3 Diese entstehen unter Berücksichtigung der jeweiligen an der Schule vorherrschenden Lernsituation. Sie beinhalten ebenfalls lerngruppenspezifische methodische und didaktische Entscheidungen. Schulinterne Lehrpläne werden durch die Instanzen Didaktische Leitung und Fachkonferenzen evaluiert und ggf. modifiziert. Schulkonferenzpflichtige Änderungen werden dem Gremium vorgelegt und dort abgestimmt.4
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten ist der Schulleitung und dem Kollegium ein grundlegendes Anliegen. Es basiert auf dem Bestreben Erziehung verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Schulische Erziehung und Erziehung im Elternhaus bedingen begleitende Absprachen.
Aufgabe der Lehrer*innen ist es, Sprechzeiten anzubieten, Aufgabe der Eltern ist es, diese wahrzunehmen. Eine regelmäßige und gegenseitige Information über die Schullaufbahn des Schülers/der Schülerin ist unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Werdegang jeden Schülers/jeder Schülerin.
Schulleitung und Kollegium greifen die Anliegen und Wünsche, Sorgen und Kritikpunkte der Erziehungsberechtigten auf, um gegebenenfalls eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten. Dieser Prozess geschieht wechselseitig.5
Die Eltern nehmen ihre Mitwirkungsmöglichkeiten in den Mitwirkungsorganen aktiv wahr.6
Die Schüler*innen haben ein Recht auf qualitativ guten Unterricht. Um dieses zu erreichen, haben die Schüler*innen die Pflicht, Leistungsbereitschaft und Engagement zu zeigen und Verantwortung für ihre Schullaufbahn zu übernehmen.
Die Lehrer*innen haben das Recht auf eine zuverlässige und leistungsbereite Klasse. Sie haben die Pflicht, ihren Unterricht nach Maßgabe der schulinternen Lehrpläne so zu gestalten, dass die Leistungsheterogenität berücksichtigt wird7 und der eigene Unterricht evaluiert und ggf. modifiziert wird.
Qualitätssichernde Maßnahmen erfolgen laut Vorgabe des Landes NRW.8
Im unterrichtlich/erzieherischen Bereich haben die Lehrer*innen die Aufgabe die genannten Leitbilder zu vermitteln9. Die Schüler*innen sollen diese Werte aufgreifen, sich zu eigen machen und ihr Verhalten danach ausrichten. Auf der Basis dieser Leitbilder arbeiten auch die Schüler*innenstreitschlichtung und das Beratungsteam.10
Grundsätzlich besteht im Mitwirkungsgremium der SV für alle Schüler*innen die Möglichkeit im Rahmen des Gesetzes11 auf das Schulleben Einfluss zu nehmen.
Schule findet in einem Umfeld statt, das es pfleglich zu behandeln gilt. Sowohl Klassenzimmer als auch Flure, Gemeinschaftsbereiche, Schulhöfe und selbst der Schulweg sind Bereiche, in denen sich Schüler*innen, Lehrer*innen, nichtunterrichtendes Personal, Eltern und andere Personen begegnen und aufhalten. Einerseits leisten diese Bereiche einen nicht unerheblichen Beitrag für die Qualität der pädagogischen Arbeit, andererseits vermitteln sie ein Bild der Schule nach außen. Im Sinne einer Identifizierung mit dem Arbeitsplatz müssen sich alle am Schulleben Beteiligten verantwortlich zeigen.
Rücksichtnahme dehnen wir auch auf den Bereich der Energieressourcen aus, mit denen verantwortungsbewusst umgegangen wird. Dies bezieht sich auch auf die Ressourcen von Schüler*innen und Lehrer*innen. Um diese zu erhalten, sind wir Schule im europäischen Netzwerk "Gesunde Schule – Opus".12



[1] In welcher Form das geschieht, regeln entsprechende Gesetze: Allgemein: Das Grundgesetz (GG), das Schulgesetz (SchG), die jeweiligen Prüfungsordnungen (AO SI und APO-GOSt)
[2] Die Kernlehrpläne sind im aktuellen Bildungsserver einzusehen
[3] Siehe auch: Schulinterne Lehrpläne
[4] Welche Änderungen schulkonferenzpflichtig sind, regelt das Schulgesetz (SchG)
[5] Gesetzliche Regelungen über im gemeinsamen Gespräch gefundene Vereinbarungen hinaus sind im SchG (Schulgesetz) niedergelegt
[6] Siehe auch Schulgesetz (SchG)
[7] Siehe auch das schulinterne Förder-Forder-Konzept
[8] Das sind z.B. Vergleichsarbeiten und Lernstandserhebungen
[9] Siehe auch Schulgesetz (SchG)
[10] Siehe auch das schuleigene Beratungskonzept
[11] Regelungen sind im Schulgesetz ( SchG ) niedergelegt
[12] Siehe Ausführungen zum Schulprogrammpunkt "Opus"

Eine PDF-Fassung unserer Schulverfassung finden Sie hier.